Alle Auktionen
Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors

AGBs

Allgemeine Geschäfts-, Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen

Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts-, Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen der Cavinnash Handelsgesellschaft m.b.H., FN 285868w (im Folgenden: Cavinnash) gelten für sämtliche Versteigerungen, auch Versteigerungen unter www.cavinnash.at, www.topversteigerung.at, www.cavinnash.de, www.cavinnash.com und www.top-versteigerung.at sowie ausdrücklich auch für Verkäufe, die nicht im Rahmen einer Versteigerung erfolgen:

Fahrnisse:

1. Bewegliche Gegenstände aller Art werden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Cavinnash oder kommissionsweise oder vermittlungsweise, das heißt im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Eigentümers von Cavinnash innerhalb und außerhalb ihrer Geschäftsräumlichkeiten, im Internet oder unter Zuhilfenahme eines anderen Vertriebsmittels in dem Zustand und der Beschaffenheit sowie der Anzahl verkauft, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Besichtigung durch den Käufer befinden. Der Käufer anerkennt, dass jegliche Reklamation und jegliche Gewährleistungsrechte hinsichtlich des Zustandes der Fahrnisse ausgeschlossen sind.

2. Cavinnash ist berechtigt, die Übernahme von Fahrnissen ohne Angabe von Gründen abzulehnen und aus wichtigen Gründen bestimmte Gegenstände von der Versteigerung vor Erteilung des Zuschlags zurückzuziehen, Positionen zusammenzufassen und Positionen zu löschen.

3. Zwischen Cavinnash und dem Einbringer der Fahrnisse wird vereinbart, dass an allen vom Einbringer der Cavinnash übergebenen Fahrnissen, Cavinnash ein Pfandrecht eingeräumt wird, und zwar für alle gegenwärtigen und künftigen, bedingten und befristeten und noch nicht fälligen Forderungen, die der Cavinnash aus allen mit dem Einbringer geschlossenen Rechtsgeschäften zustehen. Cavinnash ist in diesem Zusammenhang berechtigt, ohne weitere Verständigung den Pfandgegenstand einzuziehen, zu verwerten und sich aus dem Verwertungserlös zu befriedigen.

Gewährleistung und Haftung

4. Cavinnash übernimmt keine wie immer geartete Haftung für Güte, Beschaffenheit, Vollständigkeit, offene oder versteckte Mängel, sonstige Schäden, Folgeschäden oder besondere Eigenschaften der Fahrnisse und sichert zu, dass die Auflistung und Beschreibung der Fahrnisse sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt, jedoch unverbindlich sind.

5. Eine allfällige Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren wird auf ein Jahr verkürzt.

6. Der Einbringer ist in Kenntnis des wahren Wertes der Fahrnisse und ist ausdrücklich mit dem mit Cavinnash vereinbarten Kaufpreis einverstanden, dies auch für den Fall des Bestehens eines Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung. Er verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung der laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes gemäß § 934 ABGB).

7. Die bei den Fahrnissen der jeweiligen Versteigerung angeführten Beschreibungen samt technischen Daten, Baujahr-, Maß- oder Gewichtsangaben sind unverbindlich und werden von Cavinnash im eigenen Namen vorgenommen. Diese Beschreibung samt näheren Angaben stellen keine Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft oder eines bestimmten Wertes dar und übernimmt Cavinnash für diese Angaben und auch für vom Einbringer zur Verfügung gestellte Beschreibungen und Angaben keine Haftung, insbesondere auch nicht nach §§ 1299 f ABGB (Sachverständigenhaftung).

8. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf das Recht, den Kauf wegen Irrtums, laesio enormis (Verkürzung über die Hälfte), Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus einem sonstigen Grund anzufechten oder rückgängig zu machen. Der Käufer erklärt den wahren Wert der von ihm ersteigerten Fahrnisse zu kennen.

Versteigerung:

9. Die Höhe des Mindestgebotes der einzelnen Fahrnisse wird von Cavinnash nach freiem Ermessen festgelegt und ausgewiesen. Mit dem Einbringer der Fahrnisse kann vereinbart werden, dass ein Gegenstand nicht unter einem bestimmten Mindestpreis verkauft wird.

10. Der Einbringer hat keinerlei Anspruch auf die Abgeltung eines allfälligen von Cavinnash lukrierten Mehrerlöses für die eingebrachten Fahrnisse.

11. Die Auswahl des Versteigerungsortes und -termines obliegt Cavinnash. Die Besichtigungstermine der zu ersteigernden Fahrnisse bestimmt Cavinnash und macht diese auf ihrer Homepage publik. Jeder Kaufinteressent hat die Möglichkeit anlässlich der Besichtigungszeiten die Beschaffenheit und den Zustand der Fahrnisse zu überprüfen.

12. Den einzelnen Bietern wird die Möglichkeit gewährt, bei der Versteigerung persönlich anwesend zu sein.

13. Für die Ausstellung einer Bieterkarte für die persönliche Teilnahme an den öffentlichen Versteigerungen ist die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verpflichtend.

14. Das Mitbieten bei den Versteigerungen ist nur volljährigen geschäftsfähigen Personen gestattet.

15. Die persönliche Teilnahme an den Versteigerungen ist in den Geschäftsräumlichkeiten von Cavinnash zu den Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr und am Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich. Bei einer beabsichtigten persönlichen Teilnahme an Versteigerungen bei Zuschlagserteilung außerhalb der angeführten Öffnungszeiten ist der Geschäftsführung von Cavinnash die persönliche Teilnahme vorab telefonisch oder schriftlich bekannt zu geben. Die Gebote werden bei persönlicher Teilnahme von einem Mitarbeiter von Cavinnash entgegengenommen.

16. Grundsätzlich wird bei den Versteigerungen nach der fortlaufenden Nummer der Fahrnisse versteigert. In Einzelfällen behält sich Cavinnash ausdrücklich das Recht vor, die Reihenfolge – auch kurzfristig – zu ändern, Positionen auszuklammern oder zusammenzufassen und herauszunehmen.

17.Darüber hinaus ist Cavinnash berechtigt, die gesamte Versteigerung ohne Angabe von Gründen vor Versteigerungsende vorzeitig zu beenden und zu löschen. Bei Versteigerungen gilt die Zeitzone in Klagenfurt am Wörthersee (UTC+1).

18. Jedes Gebot kann von Cavinnash ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen und der Zuschlag unter Vorbehalt erfolgen oder verweigert werden. Mit der Abgabe des Gebotes bestätigt der Käufer, dass er die Fahrnisse besichtigt und sich der Übereinstimmung mit der Beschreibung vergewissert hat.

19. Cavinnash ist berechtigt, bei Versteigerungen mitzubieten und Gegenstände durch Selbsteintritt zu erwerben.

Zuschlagserteilung

20. Den Zuschlag erhält der höchst bietende Käufer, wobei der wirksame Zuschlag aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in elektronischer Form an das höchste Gebot zum Zuschlagszeitpunkt erteilt wird, sofern gesonderte Versteigerungsbedingungen keine andere Regelung vorsehen.

21. Wird innerhalb der letzten 60 Sekunden vor Ende der ursprünglichen Zuschlagszeitpunktes ein höheres Gebot abgegeben, verlängert sich die Zuschlagszeit automatisch um weitere 60 Sekunden.

22. Bestehen Zweifel über einen Zuschlag, kann Cavinnash neu ausbieten. In allen Fällen gilt alleine die Anordnung von Cavinnash.

Kaufpreis

23. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der bei den einzelnen Fahrnissen angegebenen Versteigerungsgebühr und der Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Bei Positionen, bei denen laut § 24 UStG idgF eine Differenzbesteuerung in Anspruch genommen wird, werden 22% Versteigerungsgebühr verrechnet.

24. Der Kaufpreis der ersteigerten Fahrnisse ist sofort nach Zuschlagserteilung zur Bezahlung fällig. Die Bezahlung des Kaufpreises einschließlich der Gebühren, Steuern und Abgaben muss vor der Abholung bezahlt und über Aufforderung vor der Ausfolgung schriftlich nachgewiesen werden.

25. Die Bezahlarten werden von Cavinnash bei der jeweiligen Auktion vorgegeben.

Abholung und Wiederversteigerung

26. Sollte es im Anschluss an eine Versteigerung zu einem freihändigen Verkauf oder einer Nachversteigerung kommen, gelten für diesen Verkauf und diese Nachversteigerung die angeführten Versteigerungs- und Verkaufsbedingungen und ist Cavinnash berechtigt, die Ausrufpreise und Mindestgebote der Fahrnisse herabzusetzen.

27. Werden ersteigerte Fahrnisse vom Käufer oder einem von ihm beauftragten Spediteur nicht innerhalb der angegebenen Abholfrist abgeholt, ist Cavinnash berechtigt, Kosten für den Abbau von netto EUR 75,00 pro Stunde, das Verpackungsmaterial nach Aufwand, den Transport mit EUR 0,50 pro Kilometer und die Einlagerung bis zur Abholung von wöchentlich netto EUR 8,00 pro Quadratmeter Lagerfläche in Rechnung zu stellen und sind diese Kosten in bar vor der Abholung an Cavinnash zu bezahlen.

28. Werden ersteigerte Fahrnisse nicht innerhalb der angegebenen Abholfrist abgeholt, ist Cavinnash weiters berechtigt, die Fahrnisse auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers der Wiederversteigerung zuzuführen. In diesem Fall gilt der Rücktritt vom Kaufvertrag durch Cavinnash als vereinbart und fällt dem säumigen Käufer neben den unter Punkt 18. angeführten Kosten und Lagerungsgebühren bis zur Wiederversteigerung auch eine Stornogebühr von 30 % des Gesamtkaufpreises (Nettozuschlagspreis zuzüglich Versteigerungsgebühr und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe) zur Last.

29. Erst nach vollständiger Bezahlung oder dem Nachweis der unwiderruflich durchgeführten Überweisung des Kaufpreises erfolgt die Aushändigung der ersteigerten Fahrnisse durch Mitarbeiter von Cavinnash, wobei sich die Preise für die ersteigerten Fahrnisse ab Fundament oder Standort undemontiert und unverladen verstehen. Sollte der Abholtermin überschritten werden, so haftet der Käufer für alle Folgekosten (siehe Punkt 16. und folgende).

30. Die Verpackung und der Versand der Fahrnisse erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers.

Kündigung

31. Es besteht kein Rücktrittsrecht für Verbraucher gemäß §§ 18 Abs 3 iVm 3 Z 8 FAGG von den im Rahmen der von Cavinnash durchgeführten öffentlichen Versteigerungen durch Zuschlagserteilung geschlossenen Verträgen.

32. Der Auftrag zur Versteigerung kann von Cavinnash aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich oder mündlich aufgekündigt werden. Als ein solcher wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn

  • die Durchführung der Versteigerung aus rechtlichen, moralischen, ethischen oder gesellschaftspolitischen Gründen unmöglich oder für Cavinnash unzumutbar ist,
  • Zweifel an der erforderlichen Verfügungsbefugnis des Einbringers bestehen, oder
  • der Einbringer falsche Angaben über seine Identität, die Fahrnisse oder deren Herkunft und sonstige geschäftsrelevante Umstände macht.

33. Für den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund ist Cavinnash berechtigt, eine Zurückziehungs- bzw. Stornogebühr in Höhe des Vierfachen des festgesetzten Nettoausrufpreises zu verrechnen.

Schuldnerverzug

34. Erfüllt der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit Cavinnash geschlossenen Kaufvertrag über die ersteigerten Fahrnisse nicht oder nicht vollständig, und ist der Käufer trotz Zahlungs- und Abholaufforderung von Cavinnash innerhalb der eingeräumten Frist säumig, ist Cavinnash für sich und den Einbringer weiters berechtigt,

  • auf Erfüllung des Kaufvertrages zu bestehen und den Käufer neben der Kaufpreiszahlung zur Zahlung aller Verzugszinsen, Kosten und Aufwendungen (insbesondere wie in Punkt 18. vorgesehen) einschließlich der Rechtsvertretungskosten zur Durchsetzung der Erfüllung des Kaufvertrages durch Cavinnash zu verpflichten, oder
  • vom Kaufvertrag zurückzutreten und behält sich Cavinnash für diesen Fall für sich und den Einbringer ausdrücklich vor, vom Käufer den Ersatz des gesamten eingetretenen Schadens, insbesondere der angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Mindererlöse oder Ausfälle an geringeren Kaufpreisen samt aller Kosten und Aufwendungen (insbesondere wie in Punkt 18. vorgesehen) und der Rechtsvertretungskosten zu verlangen, oder
  • den Gegenstand auf Rechnung des Käufers wieder zu versteigern und fallen dem Käufer der Ersatz des gesamten eingetretenen Schadens, insbesondere der angefallenen Gebühren, Spesen, Aufwendungen und Mindererlöse oder Ausfälle an geringeren Kaufpreisen samt aller Kosten und Aufwendungen (insbesondere wie in Punkt 18. vorgesehen) und der Rechtsvertretungskosten zur Last.

In diesem Fall ist Cavinnash berechtigt, alle bisher geleisteten Zahlungen des Käufers auf diese offenen Forderungen anzurechnen.

35. Der Käufer kann den von ihm zu zahlenden Kaufpreis samt Gebühren, Steuern und Abgaben gegenüber Cavinnash nicht mit allfälligen Gegenforderungen aufrechnen, außer diese Gegenforderungen wurden von Cavinnash ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

36. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften mit Cavinnash zu.

Übergabe und Gefahrenübergang

37. Die ersteigerten Fahrnisse gelten mit Zuschlagserteilung als dem Käufer übergeben, womit auch Haftung und Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder Beschädigung durch Feuer, Wasser, Sturm, Diebstahl, Vandalismus und Einbruchsdiebstahl auf den Käufer übergehen.

Dies trifft auch und insbesondere für das Zubehör zu. Das Eigentum geht jedoch erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über.

Haftungsausschluss

38. Ansprüche des Käufers welcher Art auch immer, die den Kaufpreis, die Beschaffenheit oder den Zustand der ersteigerten Fahrnisse betreffen, sowie Schadenersatzansprüche und Schäden, die durch Naturereignisse oder höhere Gewalt entstehen oder für Schäden, die sich als Folge längerer Lagerung ergeben und für Schäden infolge einer Vertragsauflösung durch Cavinnash sind gegenüber Cavinnash und deren Mitarbeitern ausgeschlossen, sofern bei Kaufverträgen mit Privatpersonen, die als Konsumenten im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes anzusehen sind, darüberhinausgehende Ansprüche nicht in einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten eines Mitarbeiters von Cavinnash begründet sind.

39. Cavinnash übernimmt auch bei Vermittlungsverkäufen keinerlei Haftung und leistet keine Gewähr.

40. Weiters haftet Cavinnash dem Einbringer eines zu versteigernden Gegenstandes nur im Fall einer tatsächlichen Übergabe der Fahrnisse vom Zeitpunkt der Übernahme des Gegenstandes bis zur Zuschlagserteilung und nur bis zur Höhe des Nettoausrufpreises. Für den Fall dieser ausnahmsweisen Haftung ersetzt Cavinnash lediglich den Nettoausrufpreis und bei Beschädigungen der Fahrnisse nur die Wertminderung.

Ausgenommen davon sind ausdrücklich alle jene Fahrnisse, die Cavinnash für den Einbringer in einer Versteigerung (Auftragsversteigerung) und bei der die Fahrnisse bis zur Abholung durch den Käufer beim Einbringer verbleiben, im Namen des Einbringers und auf Rechnung von Cavinnash versteigern lässt.

41. Werden bei einer Versteigerung vom Einbringer eingebrachte Fahrnisse nicht versteigert oder werden zwar Fahrnisse ersteigert, aber vom Kunden der Cavinnash nicht abgeholt, kann Cavinnash dafür nicht haftbar gemacht werden und ist keinesfalls verpflichtet, diese übrig gebliebenen Fahrnisse auf eigene Kosten abzutransportieren/zu entsorgen.

Das Risiko verbleibt jedenfalls beim Einbringer und kann nicht auf Cavinnash übergewälzt werden.

42. Für Unfälle während der Besichtigung, Versteigerung oder Abholung wird von Cavinnash keine Haftung übernommen. Das Inbetriebnehmen von Geräten vor Ort ist strengstens untersagt. Eltern haften während der Besichtigung, Versteigerung und Abholung für ihre Kinder.

43. Für Unfälle, Beschädigungen an Gebäuden, Fremdobjekten etc., die auf das Verschulden des Käufers zurückzuführen sind, haftet der Käufer alleine.

44. Ein Käufer, der im Auftrag eines anderen dritten Käufers Fahrnisse ersteigert, haftet neben diesem persönlich und zur ungeteilten Hand.

45. Cavinnash übernimmt keine Haftung bei eventuellen Ausfällen der Versteigerungsplattform, hervorgerufen durch Serverausfall, Umweltkatastrophen, höherer Gewalt oder Ähnlichem.

Rechnungslegung

46. Während oder unmittelbar nach der Versteigerung von Cavinnash erstellte und dem Käufer per Email übermittelte Rechnungen bedürfen der Überprüfung durch den Käufer und hat dieser Cavinnash allfällige Korrekturen umgehend schriftlich mitzuteilen. Nach Abholung der ersteigerten Fahrnisse durch den Käufer werden Rechnungskorrekturen von Cavinnash nicht mehr vorgenommen.

47. Spätestens drei Wochen nach Ende der Abholfrist wird Cavinnash gegenüber dem Einbringer abrechnen und den Nettoversteigerungserlös abzüglich der vereinbarten Versteigerungsprovision zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (ausgenommen bei Differenzbesteuerung, bei der keine Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe anfällt) überweisen, eine umsatzsteuergerechte Rechnung ausstellen und übermitteln. Für den Fall der Beanstandung durch den Einbringer ist Cavinnash berechtigt, bis zur endgültigen rechtswirksamen Klärung der Beanstandung den zuvor genannten Versteigerungserlös zurückzubehalten.

48. Lieferungen der Cavinnash an umsatzsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz in einem Land der Europäischen Union erfolgen nur nach Vorlage und Überprüfung der gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) umsatzsteuerfrei.

Sonstiges

49. Mündliche Nebenabreden, soweit diese nicht schriftlich fixiert und der jeweils anderen Seite zur Kenntnis gebracht werden, haben keine Gültigkeit.

50. Erfüllungsort ist 9020 Klagenfurt am Wörthersee und wird als Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht in 9020 Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.

51. Für Rechtsstreitigkeiten wird die ausschließliche Anwendbarkeit österreichischen Rechts vereinbart.

Erklärung zum Datenschutz

52. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Adressdaten zum Zweck der Buchhaltung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Information sowie der erleichterten Abwicklung zukünftiger Versteigerungen von Cavinnash gespeichert werden, Cavinnash aber Personendaten ohne Zustimmung des Käufers nicht bekannt- und weitergibt, soweit dem keine gesetzliche Auskunftspflicht entgegensteht oder Ansprüche Dritter auf den ersteigerten Gegenstand geltend gemacht werden.

53. In diesem Zusammenhang stimmt der Kunde der Zusendung von Werbematerial und Newslettern von Cavinnash ausdrücklich zu.

54. Werden der Name, die Adresse oder Email-Adresse vom Käufer unrichtig angegeben oder Änderungen Cavinnash nicht bekanntgegeben, hat der Käufer den sich daraus ergebenden Schaden selbst zu tragen und der Cavinnash zu ersetzen. Zustellungen der Cavinnash erfolgen an die vom Käufer zuletzt angegeben Adresse und gelten damit als wirksam zugestellt, auch wenn sich der Käufer nicht mehr an dieser Adresse aufhalten sollte.

55. Erklärung zum Datenschutz: Unter www.cavinnash.at ist unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“ die Datenschutzerklärung, in der alle gemäß Art 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen der Verarbeitung der personenbezogenen Daten und zu den Rechten der Kunden der Cavinnash Handelsgesellschaft m.b.H. enthalten sind, abzurufen. Dieses Informationsblatt kann als pdf-Datei von der Homepage heruntergeladen werden. Über ausdrückliches Verlangen wird dieses Informationsblatt auch ausgehändigt.

Please rotate your device
This page is best viewed in portrait orientation